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   BVerfG, 22.10.1993 - 1 BvR 1124/93   

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BVerfG, 22.10.1993 - 1 BvR 1124/93 (https://dejure.org/1993,986)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.1993 - 1 BvR 1124/93 (https://dejure.org/1993,986)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 1993 - 1 BvR 1124/93 (https://dejure.org/1993,986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neuregelung des Rechts der Notare - Streichung der wartezeitabhängigen Bestellung zum Notar ohne entsprechende Übergangsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Notare und Rechtsanwälte - Ohne Übergangsregelung - Notarbestellung - Von Wartezeit abhängig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1718
  • DNotZ 1995, 154
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1993 - 1 BvR 1124/93
    Die mit ihr aufgeworfenen Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Berufszugangsrechts für Notare durch Art. 1 Ziffern 1 bis 3 des Gesetzes zur Änderung des Berufsrechts der Notare und Rechtsanwälte vom 29. Januar 1991 (BGBl. I S. 150) können bereits aufgrund der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet werden (vgl. BVerfGE 73, 280 ; 80, 257).

    Der Gesetzgeber hat eine gesetzliche Grundlage für die Auswahlmaßstäbe und das Auswahlverfahren bei der Vergabe von Notarstellen geschaffen, die den Vorgaben in dem Beschluß vom 18. Juni 1986 (BVerfGE 73, 280 [294 ff.]) entspricht.

    Die Zahl der Notarstellen, die der Staat in Ausübung seiner Organisationsgewalt entsprechend den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege festsetzt, ist notwendig begrenzt (vgl. BVerfGE 73, 280 [292]).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1993 - 1 BvR 1124/93
    Dabei ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erst dann verletzt, wenn die gesetzgeberische Maßnahme bei Abwägung einerseits ihrer Schwere für die Betroffenen und andererseits der sie rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren überschreitet (st. Rspr.; vgl. z.B. BVerfGE 76, 256 [359 f.]).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1993 - 1 BvR 1124/93
    Die mit ihr aufgeworfenen Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Berufszugangsrechts für Notare durch Art. 1 Ziffern 1 bis 3 des Gesetzes zur Änderung des Berufsrechts der Notare und Rechtsanwälte vom 29. Januar 1991 (BGBl. I S. 150) können bereits aufgrund der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet werden (vgl. BVerfGE 73, 280 ; 80, 257).
  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

    Der Gesetzgeber war also nicht gehalten, für die Absenkung der Kappungsgrenze eine (längere) Übergangsregelung zu schaffen, zumal er aufgrund der Entwicklungen insbesondere in Ballungszentren dringenden Regelungsbedarf gesehen hat (BT-Drucks. 17/9559, S. 4) und ihm auch hinsichtlich der Frage, ob Übergangsregelungen zu schaffen sind, ein Gestaltungsspielraum zukommt (BVerfG, NJW 1994, 1718; Senatsurteil vom 28. April 2004 - VIII ZR 178/03, NZM 2004, 545 unter II 3).
  • BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 178/03

    Berechnung der Kappungsgrenze nach Wegfall der Preisbindung

    Mit der Absenkung der Kappungsgrenze auf 20 %, der ausweislich der Entwurfsbegründung eine Abwägung der Vermieter- mit den Mieterinteressen vorausgegangen ist (BT-Drucks. 14/4553 S. 36), hat der Gesetzgeber den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum, der auch hinsichtlich der Frage besteht, ob Übergangsregelungen zu treffen sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22. Oktober 1993 - 1 BvR 1124/03, NJW 1994, 1718), nicht überschritten.
  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 26/98 R

    Entgeltpunktekürzung durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz

    Dabei ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erst dann verletzt, wenn die gesetzgeberischen Maßnahmen bei Abwägung einerseits ihrer Schwere für den Betroffenen und andererseits der sie rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren überschreiten (vgl BVerfG Beschlüsse vom 1. Juli 1981 - 1 BvR 874/77 ua - BVerfGE 58, 81, 124 f = SozR 2200 § 1255a Nr. 7; vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256, 360; Kammer-Beschluß vom 22. Oktober 1993 - 1 BvR 1124/93 - NJW 1994, 1718 mwN).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Wie der Senat entschieden hat, gebietet es der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht, bei der Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen zum Anwaltsnotariat Übergangsregelungen zugunsten derjenigen Bewerber zu schaffen, die die nach altem Recht zulässigen Wartezeiten bereits teilweise erfüllt hatten (Beschl. v. 13. Juli 1992, NotZ 16/91, NJW 1993, 131 = BGHR BNotO § 4 n.F., Übergangsregelung 1; v. 29. März 1993, NotZ 16/92, hierzu Nichtannahmebeschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 1993, 1 BvR 1124/93).
  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 20/93

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Festlegung eines

    cc) Der Gesetzgeber hat eine Art. 12 GG entsprechende gesetzliche Grundlage für die Auswahlmaßstäbe und das Auswahlverfahren durch die Neuregelung des Zugangs zum Notarberuf im Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Notare und Rechtsanwälte vom 29. Januar 1991, dort insbesondere Art. 1 Ziff. 1 - 3, geschaffen und damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 73, 280, 296) erfüllt (BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 22. Oktober 1993 - 1 BvR 1124/93, in juris dokumentiert).

    Da entsprechend den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege die Stellenzahl notwendigerweise begrenzt ist (vgl. BVerfGE 73, 280, 292; BVerfG Beschluß vom 22. Oktober 1993 aaO.), hat das Verfahren die Funktion, die Rechte jeden Bewerbers zu schützen.

  • BGH, 15.11.2021 - NotZ(Brfg) 2/21

    Bewerbung einer überwiegend als Insolvenzverwalterin tätigen Rechtsanwältin um

    Eine solche Regelung ist zum Schutz der Funktionsfähigkeit der vorsorgenden Rechtspflege als eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts (vgl. zB BVerfG NJW 1994, 1718 f) grundsätzlich geeignet und erforderlich.
  • OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96

    Novum

    Als weiteres überwiegendes Gemeinwohlinteresse ist die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, NJW 1994, 1718; DVBl. 1991, 1139; BVerfGE 93, 213 ).
  • BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 177/03

    Berechnung der Kappungsgrenze

    Mit der Absenkung der Kappungsgrenze auf 20 %, der ausweislich der Entwurfsbegründung eine Abwägung der Vermieter- mit den Mieterinteressen vorausgegangen ist (BT-Drucks. 14/4553 S. 36), hat der Gesetzgeber den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum, der auch hinsichtlich der Frage besteht, ob Übergangsregelungen zu treffen sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22. Oktober 1993 - 1 BvR 1124/03, NJW 1994, 1718), nicht überschritten.
  • OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08

    Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei

    Das Bundesverfassungsgericht (vergleiche z.B. BVerfG NJW 1994, 1718) und der Bundesgerichtshof (BGHZ 130, 356 [362]; BGHZ 126, 39 [47]; BGHZ 124, 327 [332]) haben die Neuregelung gebilligt, die Länder seien im Rahmen des eingeräumten Beurteilungsspielraums befugt, die Auswahlkriterien durch allgemeine Verwaltungsvorschriften (in der Regel als AVNot bezeichnet) zu konkretisieren (BGHZ 124, 327 [332]).
  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 24/98 R

    Jahr

    Dabei ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erst dann verletzt, wenn die gesetzgeberischen Maßnahmen bei Abwägung einerseits ihrer Schwere für den Betroffenen und andererseits der sie rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren überschreiten (vgl BVerfG Beschlüsse vom 1. Juli 1981 - 1 BvR 874/77 ua - BVerfGE 58, 81, 124 f = SozR 2200 § 1255a Nr. 7 S 9, 20 f; vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256, 360; Kammer-Beschluß vom 22. Oktober 1993 - 1 BvR 1124/93 - NJW 1994, 1718 mwN).
  • OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96

    SED-Altvermögen der Firma Novum steht Deutschland zu

  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 27/94

    Ausgestaltung der Bewerbungsfrist für Notarstellen als Ausschlußfrist

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 19/93

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Bewerbung um eine Notarstelle -

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 30/93

    Falschaussage - Amtsenthebung

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 4/95

    Berücksichtigung der Dauer der Anwaltstätigkeit eines Notarbewerbers

  • OLG Köln, 07.02.2001 - 2 VA (Not) 35/00
  • BGH, 29.12.1993 - NotZ 39/92

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bei der Bestellung von Anwaltsnotaren -

  • KG, 11.07.2002 - Not 10/01

    Heraufsetzung der Bedürfniszahlen in Berlin im Jahr 2000 von

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 50/92

    Wartezeit des Anwaltsnotars bei Wechsel des Zulassungsortes als Rechtsanwalt

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 1/93

    Anwendbares Zulassungsrecht nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des

  • OLG Brandenburg, 11.10.2000 - 8 W 207/00

    Vollstreckungsschutz bei schwerwiegender Gefährdung von Leben oder Gesundheit;

  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 11/94

    Ablehnung einer Bewerbung um eine ausgeschriebene Notarstelle wegen

  • BGH, 18.07.1994 - NotZ 21/93

    Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes - Übergangsregelung für Notarbewerber -

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 5/93

    Anspruch auf Bestellung zum Notar mit Amtssitz in Frankfurt am Main - Recht auf

  • BGH, 29.12.1993 - NotZ 26/92

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 37/92

    Beantragung der Bestellung zum Notar unter Befreiung von der 15-jährigen

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 31/93

    Anspruch eines Notarbewerbers auf Neuverbescheidung seines Antrags auf Bestellung

  • BGH, 18.07.1994 - NotZ 24/93

    Antrag auf Bestellung als Notar - Erfüllung der erforderlichen Wartezeit -

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 59/92

    Anrechnung der Tätigkeitsdauer als Notarvertreter auf die Wartezeit - Recht auf

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 34/92

    Ausnahmsweise Zugrundelegung des im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen

  • BGH, 18.07.1994 - NotZ 11/93

    Ablehnung eines Antrags auf Bestellung zum Notar wegen Nichterfüllung der

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 26/93

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Zwingender Bezug des Bestellungsantrags auf

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